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Auszug aus der Vereinssatzung § 8
(1) Der Vorstand soll aus mindestens zwei und höchstens fünf Mitgliedern bestehen von denen jeweils zwei gemeinsam vertretungsberechtigt sind. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, in der insbesondere die Aufgabenverteilung zwischen den Vorstandsmitgliedern geregelt wird.
(2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist zulässig. Wenn ein Mitglied des Vorstands vor Ablauf seiner Amtsdauer aus seinem Amt ausscheidet oder dauerhaft an der Ausübung seines Amtes gehindert ist, wird ein Amtsnachfolger durch den verbleibenden Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit berufen. Die Amtszeit des neu berufenen Vorstandsmitglieds endet zu dem Zeitpunkt, zu dem die Amtszeit des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds geendet hätte. Der Vorsitzende wird von der Mitgliederversammlung in einem besonderen Wahlgang bestimmt, die übrigen Vorstandsämter werden in der konstituierenden Sitzung des Vorstandes durch dessen Mitglieder vergeben.
(3) Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit diese nicht durch Gesetz oder diese Satzung einem anderen Vereinsorgan übertragen sind. Ihm obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
a) Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung;
b) Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung;
c) Vorbereitung eines jährlichen Haushaltsplans, Buchführung, Erstellung des Jahresberichts;
d) Beschlussfassung über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern;
e) Abschluss von Verträgen
(4) Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig.
(5) Bei Einberufung einer Vorstandssitzung soll der Gegenstand der Beschlussfassung bezeichnet werden. Zur Beschlussfassung des Vorstandes ist es erforderlich, dass alle Vorstandsmitglieder anwesend sind oder sich mit einer Abstimmung auf anderem Wege einv erstanden erklärt haben. Beschlussfassungen erfolgen mit einfacher Mehrheit.
Der Vorstand kann im schriftlichen oder elektronischen Verfahren (etwa per E-Mail) beschließen, wenn alle Vorstandsmitglieder dem Gegenstand der Beschlussfassung innerhalb einer vom Vorsitzenden gesetzten Frist zustimmen. Die Vorstandsbeschlüsse sind zu protokollieren. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben, in der Näheres bestimmt wird.
Diese Satzung ist gültig mit Eintrag in das Vereinsregister Dresden VR 9801 am 15.08.2022
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ORGANIGRAM Vereinsvorstand des Löbtop e.V.
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VEREINSSATZUNG 2022 Löbtop e.V.
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